Kaufvertragsrecht
Von A bis Z: Entwurf und Prüfung von Kaufverträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Von A bis Z: Entwurf und Prüfung von Kaufverträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Mängel
Haben Sie ein Produkt gekauft, das Ihren Erwartungen nicht entspricht? Dann stehe ich Ihnen bei der rechtlichen Klärung der Angelegenheit gern zur Verfügung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein defektes Auto oder ein Handy mit Funktionsfehlern handelt. Kaufverträge sind sehr häufig. Dabei gibt es in einer großen Vielzahl der Verträge keine Probleme. Aber was tun, wenn sich der Verkäufer bei einem Mangel weigert, den Kaufpreis zurückzuzahlen? Oder Sie möchten entstandene Schäden vom Verkäufer ersetzt bekommen? Dann helfe ich Ihnen sehr gern bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte oder Ihrer Ansprüche aus einer Garantie.
Wann ist welcher rechtliche Schritt möglich? Und in welchen Fällen dürfen Sie den Kaufvertrag widerrufen? Durch einen Widerruf können Sie sich vom Kaufvertrag lösen, ohne dass Mängel vorliegen müssen. Aber auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären dürfen, stellt sich häufig. Auch bei diesen Problemen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Oft möchte der Käufer den Vertrag nicht auflösen, sondern schlicht eine mangelfreie Ware bekommen. Insbesondere bei wertvollen Sachen und hohem Kaufpreis ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und zur richtigen Zeit durchzusetzen. Dies trifft z.B. auf Kaufverträge über Grundstücke und Fahrzeuge zu. Dabei können komplexe Rechtsfragen auftreten.
Um dem Gewährleistungsrecht zu entsprechen, müssen die rechtlichen Schritte jeweils zum richtigen Zeitpunkt nach dem Kauf einer mangelhaften Sache eingeleitet werden. Dabei besteht auch die Gefahr, dass Sie sich Ihrer Gewährleistungsrechte selbst berauben. Dies kann dadurch geschehen, dass Sie versuchen, die Kaufsache selbst zu reparieren. Außerdem können wichtige Fristen ablaufen. Ich sorge dafür, dass alles Nötige beachtet wird und Schwierigkeiten bewältigt werden.
Ebenso ist es für den Verkäufer wichtig, seine Rechte zu kennen und geltend zu machen. Dies wird meist dann wichtig, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgemäß zahlt.
Vertragsgestaltung
Besonders beim Kauf von Grundstücken ist eine rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss zu empfehlen. Dies folgt daraus, dass es sich hier um Verträge mit großer Tragweite handelt. Diese Beratung wird ebenfalls von mir angeboten. Sie umfasst auch die Prüfung und Erläuterung des notariellen Vertragsentwurfes. Dabei treten Fragen wie die rechtliche Zulässigkeit und die sinnvolle Gestaltung von Vertragsklauseln auf.
Aber auch für den Entwurf von Kaufverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Auch hier empfehle ich Ihnen, die Hilfe eines Rechtsanwaltes so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
Die Kanzlei Steffen Senger in Dessau-Roßlau unterstützt Käufer und Verkäufer u.a. in den folgenden Fallgestaltungen:
Aufklärung über Chancen, Risiken und Kosten
Wenn Sie ein derartiges Problem mit einem Kaufvertrag haben, rufen Sie mich möglichst zeitnah an. Dann vereinbaren wir einen persönlichen Besprechungstermin. In diesem schildern Sie dann Ihren Fall. Anschließend werde ich Sie über die Erfolgschancen, Risiken und Kosten in Ihrer Angelegenheit umfassend aufklären. Diese umfassende Aufklärung erfolgt stets vor der Einleitung weiterer Schritte. Derartige Schritte werde ich im Nachgang für Sie erst einleiten, wenn Sie es wünschen.
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