Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Familienrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht
Arbeitsrecht, Familienrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht
Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger
Mein Anspruch ist es, Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können. Dazu ist neben umfangreichem und aktuellem Fachwissen ein großes Maß an Erfahrung nötig. Aus diesem Grund habe ich mich auf ausgewählte Tätigkeitsfelder spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger steht Ihnen in den folgenden Rechtsgebieten für juristische Fragestellungen und Streitigkeiten zur Verfügung:
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich von der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen über das bestehende Arbeitsverhältnis bis hin zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Familienrecht betreue ich in erster Linie Mandanten in Ehescheidungsverfahren. Wenn die Trennung endgültig ist, stelle ich im Auftrag des Mandanten einen Ehescheidungsantrag. Im Anschluss betreue und vertrete ich Sie im laufenden Ehescheidungsverfahren.
Sie bauen, sanieren, renovieren, kaufen oder verkaufen eine Immobilie? Und in diesem Zusammenhang treten Mängel auf oder es kommt zu Schwierigkeiten mit der Bezahlung? Dann holen Sie sich möglichst frühzeitig juristische Unterstützung, damit der Konflikt möglichst noch außergerichtlich beigelegt werden kann.
Wenn Sie ein Produkt gekauft haben, das Ihren Erwartungen nicht entspricht, stehe ich Ihnen bei der rechtlichen Klärung der Angelegenheit zur Verfügung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein defektes Auto handelt oder um ein Handy mit Funktionsfehlern. Aber auch für den Entwurf von Kaufverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hat Ihnen Ihr Vermieter die Wohung gekündigt? Wurden Sie duch Ihren Vermieter bereits auf Räumung, auf die Zahlung von Mietrückständen, von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (Reparaturkosten, Renovierungskosten) verklagt? Dann sollten wir keine Zeit verlieren – ich freue mich auf Ihren Anruf!