Formulare
für Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
für Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Auf dieser Seite finden Sie einige hilfreiche Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Diese stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Anträge ausdrucken und zu unserem nächsten Termin mitbringen.
Menschen mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger aus Dessau-Roßlau unterstützt Sie gern bei der Beantragung von Beratungshilfe.
Wenn Sie eine Klage erheben oder einen Antrag bei Gericht stellen wollen, werden in der Regel Gerichtskosten fällig. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus anderen Gründen eine anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten hierfür hinzu. Entsprechende Kosten entstehen auch dann, wenn Sie sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen. Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie die anfallenden Kosten nicht oder nur teilweise tragen können. Prozesskostenhilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Zwangsvollstreckung betreiben müssen.