Grundstücks- und Immobilienrecht
Zügig geregelt: Verträge rund um Immobilienkauf und -verkauf, Streit zwischen Wohnungseigentümern oder mit der Eigentümergemeinschaft, Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionen
Zügig geregelt: Verträge rund um Immobilienkauf und -verkauf, Streit zwischen Wohnungseigentümern oder mit der Eigentümergemeinschaft, Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionen
Frühzeitig anwaltliche Hilfe holen
Sie bauen, sanieren, renovieren, kaufen oder verkaufen eine Immobilie? Dabei kommt es zu Mängeln oder Schwierigkeiten mit der Bezahlung? Dann holen Sie sich möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung. Dadurch kann der Konflikt oft noch außergerichtlich beigelegt werden. Ich berate Sie schon bei der Vertragsgestaltung. Auch baubegleitend und natürlich dann, wenn Schwierigkeiten aufgetreten sind, helfe ich Ihnen gern.
Geldfragen
Der Erwerb von Immobilien hat meist weitreichende Konsequenzen. Dabei ist die sorgfältige Planung der Finanzierung sehr wichtig. Hier werden oft folgenschwere Fehler gemacht. Daher sollten Sie sich schon vor einer solchen Entscheidung anwaltlich beraten lassen. Dies schützt Sie vor finanzieller Überforderung mit allen schwerwiegenden Konsequenzen.
Mängel
Aber auch nach dem Erwerb einer Immobilie treten häufig Rechtsprobleme auf. Denn oft ist die Immobilie schadhaft und mangelhaft. Dabei sind oft die Rechte und die Durchsetzungsmöglichkeiten nicht bekannt. Daher sollten Sie auch in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Auch in diesem Stadium stehe ich Ihnen zur Seite. Zum einen berate ich Sie umfassend über die Rechtslage und Ihre Möglichkeiten. Zum anderen vertrete ich Sie anschließend gegenüber dem Verkäufer außergerichtlich und gerichtlich zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Diese sind Nachbesserung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Dabei verhandle ich auch umfassend mit dem Verkäufer, um ein Gerichtsverfahren vermeiden zu können.
Beratung und Vertretung
Ich biete Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Immobilienrechts, Grundstücksrechts, Wohnungseigentumsrechts und Maklerrechts. Dabei bilden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie durch Kauf, Schenkung oder Erbrecht einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Des Weiteren gibt es häufig Probleme mit Belastungen des Grundstücks durch Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Reallasten. Auch bei Fragen zur Nutzung und zur Veräußerung von Grundstücken helfe ich Ihnen gern.
Prüfung Kaufverträge
Sehr oft prüfe ich für meine Mandanten notarielle Grundstückskaufverträge oder notarielle Bauträgerverträge. Dabei berate ich meine Mandanten bei der Ausgestaltung der Vertragsklauseln in den Notarverträgen und zur rechtlichen Wirksamkeit von Vertragsklauseln.
Die Ausgestaltung und Anpassung der einzelnen Vertragsklauseln an die Bedürfnisse des Mandanten ist sehr wichtig. Bereits in diesem frühen Stadium vor dem Abschluss des Notarvertrages sollten Sie einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser gestaltet die einzelnen Klauseln so, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt werden. Wird dies versäumt, kommt es oft zu langwierigen und komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen. Kurz gesagt: Ist der notarielle Vertrag erst einmal wirksam abgeschlossen, ist es meist schwierig, sich später wieder vom Vertrag zu lösen. Aber auch dann, wenn ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen einer arglistigen Täuschung, nötig ist, bin ich gern für Sie da.
Daher sollte jeder notarielle Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt geprüft und eventuell angepasst werden. Dies selbstverständlich schon vor Abschluss des Vertrages beim Notar.
Ratschlag für Käufer
Außerdem ist es jedem Käufer einer Immobilie zu raten, vor dem Kauf das Altlastenverzeichnis und die komplette Bauakte einzusehen. Dadurch kann die Angemessenheit des Kaufpreises geprüft werden.
Die Kanzlei Steffen Senger in Dessau-Roßlau unterstützt Sie in folgenden grundstücks- und immobilienrechtlichen Sachverhalten: