Arbeitsrecht
Vertraut mit allen Seiten: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Gewerkschaft
Vertraut mit allen Seiten: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Gewerkschaft
Umfang
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei reicht meine Tätigkeit von der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen über das bestehende Arbeitsverhältnis bis hin zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sachverhalte
Die Kanzlei Steffen Senger in Dessau-Roßlau unterstützt Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Sachverhalten:
Kündigung
Im Arbeitsrecht gibt es zwei Arten von Kündigungen: ordentliche Kündigung und außerordentliche (fristlose) Kündigung. Bei letzterer muss ein sogenannter wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Und bei der ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Außerdem muss ein Kündigungsgrund gegeben sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dies ist z.B. in kleineren Betrieben nicht der Fall. Dagegen ist in größeren Betrieben mit Ausnahme der Probezeit eine ordentliche Kündigung ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes unwirksam. Zudem ist für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Gern prüfe ich für Sie, ob Ihre Kündigung wirksam oder unwirksam ist.
Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer können sich nach Erhalt einer Kündigung gegen diese durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage wehren. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam und damit rechtmäßig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht das Arbeitsverhältnis unverändert weiter. Gern vertrete ich Sie in derartigen Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Dabei übergibt mir der Arbeitnehmer die Kündigung und beauftragt mich mit der Einreichung der Kündigungsschutzklage. Dies geschieht dann in der gesetzlichen Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Doch ich vertrete auch Arbeitgeber, die eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer erhalten haben.
Abmahnung
Oft sind Abmahnungen des Arbeitgebers rechtlich zu prüfen und zu bewerten.
Eine Abmahnung muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dann kann sie Grundlage einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Außerdem hat der Arbeitnehmer bei einer ungerechtfertigten Abmahnung einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
Abfindung
Zum einen können Arbeitnehmer dann eine Abfindung erhalten, wenn in einem Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht ein Abfindungsvergleich abgeschlossen wird. Zum anderen kann ein Aufhebungsvertrag Rechtsgrundlage eines Abfindungsanspruchs sein.
Aufhebungsvertrag
Bei Unwirksamkeit oder Unmöglichkeit einer Kündigung werden Arbeitnehmern oft Aufhebungsverträge vom Arbeitgeber angeboten. Dies ist für den Arbeitnehmer keine schlechte Lösung, wenn die Bedingungen stimmen. Aber der Arbeitnehmer sollte sich gut überlegen, ob er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Denn er hat dann keinen Kündigungsschutz. Außerdem kann eine Sperre der ALG-I-Bezüge die Folge sein. Ich kläre Sie gern über die positiven und negativen Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages auf. Auch das Verhandeln eines Aufhebungsvertrages mit Ihrem Arbeitnehmer übernehme ich gern für Sie.
Arbeitslohn
Auch Ansprüche auf Arbeitslohn werden von mir außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Denn bei ordnungsgemäßer Arbeitsleistung muss der Arbeitnehmer schließlich seinen vereinbarten Arbeitslohn erhalten. Auch hier muss oft die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch genommen werden.
Zeitfaktor
Generell gilt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Dadurch können bereits in diesem frühen Stadium Fehler vermieden werden. Diese haben oft weitreichende Konsequenzen.